Hinweise
Interesse?
Lust auf ein „etwas anderes“ Hochzeitsauto? Gerne lassen wir euch Informationen darüber zukommen.
Bitte beachten Sie bei Buchungen folgendes:
• Wir benötigen eine feste, gerade Fläche, wenn möglich Bühne, mit einer Mindestgröße von (B x T) 5 x 3 Metern
• Stromanschluß 220/230 V (mind. 16 Amp. abgesichert)
• Die GEMA-Gebühren sind wie üblich vom Veranstalter zu tragen (öffentliche Veranstaltungen), die Gage ist am Ende der Veranstaltung bar zu bezahlen
• Essen und Getränke frei
• Beide Parteien verpflichten sich, bei einem unvorherzusehenden Ereignis, welches die Einhaltung des Vertrages unmöglich macht (z. B. Ausfall der Veranstaltung, Krankheit o. ä.), den Vertragspartner umgehend in Kenntnis zu setzen
• Die Terminzusage kann von beiden Seiten innerhalb von 14 Tage widerrufen werden.
• Sollte der bestätigte Termin bis zu 4 Monaten vorher ausfallen, sind 50 % der vereinbarten Gage zu bezahlen (1 Monat vorher 80 %)