Hinweise

Interesse?

Lust auf ein „etwas anderes“ Hochzeitsauto? Gerne lassen wir euch Informationen darüber zukommen.

Bitte beachten Sie bei Buchungen folgendes:

• Wir benötigen eine feste, gerade Fläche, wenn möglich Bühne, mit einer Mindestgröße von (B x T) 5 x 3 Metern

• Stromanschluß 220/230 V (mind. 16 Amp. abgesichert)

• Die GEMA-Gebühren sind wie üblich vom Veranstalter zu tragen (öffentliche Veranstaltungen), die Gage ist am Ende der Veranstaltung bar zu bezahlen

• Essen und Getränke frei

• Beide Parteien verpflichten sich, bei einem unvorherzusehenden Ereignis, welches die Einhaltung des Vertrages unmöglich macht (z. B. Ausfall der Veranstaltung, Krankheit o. ä.), den Vertragspartner umgehend in Kenntnis zu setzen

• Die Terminzusage kann von beiden Seiten innerhalb von 14 Tage widerrufen werden.

• Sollte der bestätigte Termin bis zu 4 Monaten vorher ausfallen, sind 50 % der vereinbarten Gage zu bezahlen (1 Monat vorher 80 %)

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